Beendete/nicht verlängerte Corona-Arbeitsschutzverordnung
Letzte Woche ist die bundesweit geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) außer Kraft getreten. Das Bundesarbeitsministerium hat nach vorangehender mehrmaliger Verlängerung entschieden, die Anwendbarkeit nicht erneut zu verlängern. D.h. fortan gelten keine speziellen, coronaspezifischen Arbeitsschutzregeln mehr. Somit wird auch keine Maskenpflicht bzw Abstandsregeln am Arbeitsplatz mehr