„Phantomlohn“ durch fiktive Arbeitszeit bei Minijobbern
„Phantomlohn“ durch fiktive Arbeitszeit bei Minijobbern Zum 01.01.2019 wurde das Teilzeit- und Befristungsgesetz geändert. So gilt nach dem neuen § 12 (1) TzBfg eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde. Vor allem im Bereich der