Überbrückungshilfe

Coronahilfe – Anträge bis spätestens 15. Juni stellen!

Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für Corona-Hilfen endet am 30. Juni 2022. Aus diesem Grund können Anträge auf die Corona-Zuschussprogramme, wie die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfen, nur noch bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Folgende Informationen des Bundeswirtschaftsministerium möchten wir euch deswegen weiter geben:

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