Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2002 wurde u.a. die sog. Energiepreispauschale beschlossen.
Die Energiepreispauschale ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und soll die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abmildern. Diese Auszahlung soll über die Arbeitgeber stattfinden.
Bereits im Mai haben die Arbeitgeberverbände darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht.
Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium einen Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht.
Falls weitere – in den FAQ nicht beantwortete – Fragen aufkommen oder sich andere Unklarheiten ergeben sollten, dann könnt ihr uns diese gerne zusenden. Eventuelle Aktualisierungen der FAQ findet ihr auch auf der Webseite des BMF.