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Entlastung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Für die Monate Juni bis August 2022 wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt.Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter,für Diesel 14 Cent je Liter. Die Reduzierung soll an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Die

Entlastung der Stromkunden von Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Dadurch werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet. Absenkung auf Null, Ausgleich für UnternehmenZum 1. Juli 2022 sinkt die

Telefonkrankschreibungen vorerst beendet

Krankschreibungen aufgrund leichter Erkältungsbeschwerden können seit Mittwoch, 01.06.2022 nicht mehr per Telefon erfolgen.Die im Frühjahr 2020 eingeführte und seither mehrfach verlängerte Corona-Sonderregelung ist Ende Mai ausgelaufen. Somit müssen die Patienten für eine Krankschreibung wieder die Arztpraxis besuchen; in bestimmten Fällen können Krankschreibungen

Beendete/nicht verlängerte Corona-Arbeitsschutzverordnung

Letzte Woche ist die bundesweit geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) außer Kraft getreten. Das Bundesarbeitsministerium hat nach vorangehender mehrmaliger Verlängerung entschieden, die Anwendbarkeit nicht erneut zu verlängern. D.h. fortan gelten keine speziellen, coronaspezifischen Arbeitsschutzregeln mehr. Somit wird auch keine Maskenpflicht bzw Abstandsregeln am Arbeitsplatz mehr

Corona & Steuern – FAQ

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben während der Corona-Krise verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, damit die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen entlastet werden.Damit die Liquidität bei Unternehmen verbessern wird, die

Coronahilfe – Anträge bis spätestens 15. Juni stellen!

Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für Corona-Hilfen endet am 30. Juni 2022. Aus diesem Grund können Anträge auf die Corona-Zuschussprogramme, wie die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfen, nur noch bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Folgende Informationen des Bundeswirtschaftsministerium möchten wir euch deswegen weiter geben:

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