Ab 01. Januar 2025 müssen Registrierkassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSEn) dem Finanzamt gemeldet werden
Mit Einführung der sog. zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen von Registrierkassen zum 1. Januar 2020 war vorgesehen, dass die Registrierkassen den zuständigen Finanzämtern auf „amtlichem Vordruck“, also in Papierform, gemeldet werden müssen.Im Nachgang hat das Bundesministerium der Finanzen von der Papiermeldung abgesehen