Erfassung der Steueridentifikationsnummer für alle Arbeitnehmer ab Januar 2022
Erfassung der Steueridentifikationsnummer für alle Arbeitnehmer ab Januar 2022 Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV wurde festgelegt, dass auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten, den sogenannten Minijobbern, in den Entgeltmeldungen ein Steuerbaustein eingeführt wird. Das heißt für alle Meldungen ab dem 01.01.2022