Seit dem 11. Juni 2022 sind Einreisen aus Drittstaaten grundsätzlich wieder ohne Corona-bedingte Einschränkungen möglich.
Das wurde vom Bundesinnenministerium und dem auswärtigen Amt bekannt gegeben. Damit sind Einreisen – unabhängig ob von Gästen, als auch von Beschäftigten – wieder zu allen Reisezwecken zulässig und es bedarf keiner Erklärung eines zwingenden Reisegrundes mehr.
Die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen sind allein maßgebend.
Eine Ausnahme bilden in der Volksrepublik China ansässige Personen, die nicht deutsche Staatsbürger sind. Sie benötigen auch weiterhin einen zwingenden Grund zur Einreise nach Deutschland (sog. Gegenseitigkeitsvorbehalt). Corona bedingte Einreisebeschränkungen sind zwar weiter für Einreisen aus Virusvariantengebieten vorgesehen. Jedoch ist derzeit kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.
Corona bedingte Einreisebeschränkungen sind aufgehoben