Vor ein paar Tagen hat die Bundesregierung den Maßnahmenplan für den Dezember zur Bekämpfung der Pandemie Corona veröffentlicht.
Novemberhilfe
Ab sofort kann die Novemberhilfe hier über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe von eurem prüfenden Dritten beantragt werden.
Wichtig ist dabei, dass der Antrag elektronisch, durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder durch eine Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte.
Beachtet, dass wenn eine Novemberhilfe in Anspruch genommen werden soll, muss der Antrag bis spätestens 31.01.2021 eingereicht sein!
Die Informationen zu prüfenden Dritten, als auch die Ausnahme für Soloselbstständige sind hier für euch zusammengefasst: Novemberhilfen – Beantragung durch prüfende Dritte
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Novemberhilfe wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bzw dem Bundesministerium der Finanzen hier zusammengefasst: FAQ zu den Novemberhilfen
Aktueller Beschluss
Die Schließung und das Verbot touristischer Übernachtungen wurden nochmals bis vorerst 20. Dezember verlängert. Somit bleiben die im November geltenden Beschränkungen für Gastronomie und Hotellerie damit in den kommenden Wochen weiter bestehen.
Der Beschluss bereitet jedoch auch bereits auf die Möglichkeit vor, dass sich für uns bis in den Januar hinein wenig ändern könnte. Wörtlich heißt es: „Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden.“ Vor Weihnachten soll noch einmal überprüft und bewertet werden.
Die genauen Details können hier im verlinkten Beschluss nochmal nachgelesen werden.
Auch, wenn die aktuelle Situation sehr negativ scheint, so sollen die Entschädigungsleistungen weitergezahlt werden. Nach der Novemberhilfe soll auch eine Dezemberhilfe kommen. Das ist definitiv auch existentiell notwendig.
Die aktuellen Maßnahmen je Bundesland
Seit gestern sind die aktuellen Maßnahmen der Regierung in Kraft getreten.
Zusammen gefasst bedeutet das:
- bereits geltender Teil-Lockdown wird verlängert
- Kontaktbeschränkungen wurden leicht verschärft:
- Private Zusammenkünfte sind ab sofort auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt.
- Kinder bis 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt.
Die aktuell geltenden Maßnahmen können je Bundesland abweichen.
Hier wurden diese für euch nochmal je Bundesland zusammen gefasst.
Da die aktuellen Maßnahmen jedoch sehr oft geändert werden, empfehlen wir euch, regelmäßig die geltenden Maßnahmen auf der offiziellen Homepage eures Bundeslandes nachzulesen.
Viele Grüße
euer
BVGG-Team