Für die Monate Juni bis August 2022 wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt.
Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter,
für Diesel 14 Cent je Liter.
Die Reduzierung soll an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Die Weitergabe ist jedoch nicht verpflichtend, somit lohnt sich der Tankstellenvergleich noch mehr, wie bisher.
Arbeitnehmerpauschbetrag & Grundfreibetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
Beschäftigte können dadurch ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Somit soll die kalte Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 und der geschätzten Inflationsrate 2022 teilweise ausgeglichen werden.
Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.
Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Kindergeldbonus
Um für Familien besondere Härten abzufedern, gibt es für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, einen Einmalbonus von 100 Euro.
Dieser wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022.
Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche erhalten zudem künftig einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt – erstmalig im Juli 2022. Dies gilt auch für junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Kind einen Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht auch, wenn die Eltern für das Kind den Kinderzuschlag erhalten.