Europaweite Regeln für Mindestlöhne

Nach einheitlichen Verfahren sollen zukünftig die Mindestlöhne in der EU festgesetzt, aktualisiert und durchgesetzt werden. Darauf haben sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament in dieser Woche geeinigt.

Die vereinbarte Gesetzgebung soll sicherstellen, dass die Mindestlöhne in allen EU-Ländern einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitnehmer garantieren.

Die Einigung sieht vor, dass die Mindestlöhne mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden müssen – ausgenommen davon sind Länder, die eine automatische Indexierung nutzen, hier soll die Anpassung alle vier Jahre stattfinden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter als Sozialpartner müssen an den Verfahren beteiligt werden. Kri­te­ri­en wie Lebens­hal­tungs­kos­ten und Lohn­ni­veau sollen bei der Fest­le­gung der Höhe des Min­dest­lohns beach­tet werden. Konkrete Vorgaben zur Mindestlohnhöhe enthalten die Pläne aktuell noch nicht.

Weiter sieht die geplante EU-Richtlinie vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten künftig Aktionspläne für eine Steigerung der Tarifbindung vorlegen sollen, sofern deren Quote unter 80 Prozent liegt. In Deutschland liegt die Tarifbindung laut Statistischem Bundesamt bei rund 44 Prozent – Tendenz zuletzt sinkend.

Die formelle Bestätigung der neuen Regelungen durch Europaparlament und EU-Staaten steht noch aus. Die Richtlinie muss anschließend binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.


Natürlich halten wir euch diesbezüglich auf dem Laufenden sobald es weitere Neuigkeiten gibt.

Quelle: Europäisches Parlament – Pressestelle

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