Nach einheitlichen Verfahren sollen zukünftig die Mindestlöhne in der EU festgesetzt, aktualisiert und durchgesetzt werden. Darauf haben sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament in dieser Woche geeinigt.
Die vereinbarte Gesetzgebung soll sicherstellen, dass die Mindestlöhne in allen EU-Ländern einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitnehmer garantieren.
Die Einigung sieht vor, dass die Mindestlöhne mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden müssen – ausgenommen davon sind Länder, die eine automatische Indexierung nutzen, hier soll die Anpassung alle vier Jahre stattfinden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter als Sozialpartner müssen an den Verfahren beteiligt werden. Kriterien wie Lebenshaltungskosten und Lohnniveau sollen bei der Festlegung der Höhe des Mindestlohns beachtet werden. Konkrete Vorgaben zur Mindestlohnhöhe enthalten die Pläne aktuell noch nicht.
Weiter sieht die geplante EU-Richtlinie vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten künftig Aktionspläne für eine Steigerung der Tarifbindung vorlegen sollen, sofern deren Quote unter 80 Prozent liegt. In Deutschland liegt die Tarifbindung laut Statistischem Bundesamt bei rund 44 Prozent – Tendenz zuletzt sinkend.
Die formelle Bestätigung der neuen Regelungen durch Europaparlament und EU-Staaten steht noch aus. Die Richtlinie muss anschließend binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Natürlich halten wir euch diesbezüglich auf dem Laufenden sobald es weitere Neuigkeiten gibt.
Quelle: Europäisches Parlament – Pressestelle