Hilfskonstruktionen bei Sonderfälle der Corona-Hilfen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für all diejenigen, denen es bis zum 15. Juni 2022 nicht möglich ist, Anträge einzureichen (z.B. weil sie noch auf eine Bewilligung warten müssen, bevor sie einen Änderungsantrag stellen können), Hilfskonstruktionen gebaut. 
Wichtig ist, dass auch diese Maßnahmen bis zum 15. Juni 2022 abgeschlossen werden müssen. 
Da die verbleibende Zeit sehr kurz ist, wurden diese Verfahren in Mails an mögliche betroffene Direktantragstellende und an alle prüfenden Dritte erläutert.

Die wichtigen Hinweise dazu findet ihr auch im Corona-Ticker unter „Aktuell wichtige Ticker“ und im gelben Laufband auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Bei Fragen helfen die bekannten Hotlines für Direktantragstellende und prüfende Dritte, deren Kontaktdaten ihr hier findet.

Hilfskonstruktionen bei Sonderfälle der Corona-Hilfen
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