Krankschreibungen aufgrund leichter Erkältungsbeschwerden können seit Mittwoch, 01.06.2022 nicht mehr per Telefon erfolgen.
Die im Frühjahr 2020 eingeführte und seither mehrfach verlängerte Corona-Sonderregelung ist Ende Mai ausgelaufen. Somit müssen die Patienten für eine Krankschreibung wieder die Arztpraxis besuchen; in bestimmten Fällen können Krankschreibungen zudem auch in Videosprechstunden erfolgen.
Die Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung können künftig je nach Pandemieverlauf wieder bundesweit oder für bestimmte Regionen reaktiviert werden.