Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen auf den weiteren Gesetzesweg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sind die Maßnahmen von größter Bedeutung.
Diese Woche möchte der Bundestag den Plänen noch zustimmen.
Alle Informationen zur Höhe, Voraussetzungen, Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes als auch zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind hier von der Bundesagentur zursammen gefasst worden: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/