Wenn ihr euren Arbeitnehmern Zuschüsse für Fahrkarten des öffentlichen Personenverkehrs, z.B. für Monatsfahrkarten, zahlt, sind diese Zahlungen normalerweise nur bis zur Höhe des Fahrkartenpreises für euren Arbeitnehmer steuerfrei.
Für den Zeitraum der sogenannten 9€-Tickets (Juni – einschließlich August 2022) gibt es jedoch eine Ausnahme.
In diesen Monaten darf die Zahlung des Arbeitgebers die Zahlungen der Arbeitnehmer für die Fahrkarten übersteigen. Allerdings dürfen die Zahlungen des Arbeitgebers in der Jahresbetrachtung 2022 nicht höher sein, als die ahlungen des Arbeitnehmers für das gesammte Jahr 2022.
Werden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt vom Arbeitgeber höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
Anbei für euch auch das BMF-Schreiben diesbezüglich vom 30. Mai
Lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen ÖPNV während der 9-Euro-Tickets