Änderungen zum gesetzlichen Mindestlohn & Sachbezüge
Der gesetzliche Mindestlohn beläuft sich ab dem 01.01.2022 auf 9,82 € je Zeitstunde. Ab 01.07.2022 findet eine erneute Anpassung auf 10,45 € je Zeitstunde statt.
Die neue Regierung plant zukünftig eine Anhebung auf 12 € je Zeitstunde.
Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigen und Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftszweigen (insb. Gaststätten, Bau, Gebäudereinigungen, etc.), sind nach dem Mindestlohngesetz wie gehabt verpflichtet Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer spätestens am 7. Tag nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen. Diese Daten müssen 2 Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Aufzeichnungspflichten gelten nicht für Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder oder Eltern.
Des Weiteren erhöht sich ab 2022 die Freigrenze für Sachbezüge von 44 € auf 50 € (Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen).
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales