Bay. Verwaltungsgerichtshof kippt vorl. Bewirtungszeiten

BayVGH setzt die Bewirtungszeiten in Gastronomie-Betrieben vorläufig außer Kraft!

der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit heutigem Beschluss vom 19.Juni 2020 die geltende Regelung zur Beschränkung der Bewirtungszeiten in den Innen- und Außenräumen von Gastronomiebetrieben vorläufig außer Kraft gesetzt.

Als Begründung führt der BayVGH u.a. in seiner Pressemitteilung an, dass die Befürchtung nicht eingetreten ist, dass die Möglichkeit eines erhöhten Alkoholkonsums über einen längeren Zeitraum die Missachtung von Abstands- und Hygieneregeln mit sich bringt und somit Auswirkungen auf die Infektionszahlen haben könnte.

Die anderweitigen  Sperrzeiten, etwa nach dem Immissionsschutzrecht zum Schutz der Nachbarschaft oder nach der Bayerischen Biergartenverordnung, sind weiterhin zu beachten.

Ebenfalls ist die bestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und sonstigen Vergnügungsstätten durch die Entscheidung nicht berührt. 

Heinrich Kohlhuber, Bundesvorsitzender des Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) freut sich über die Entscheidung des BayVGH. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität, auch wenn noch viele weitere in ganz Deutschland folgen müssen.
Somit können Gaststätten auch in Bayern wieder genauso lange ihre Gäste begrüßen und bewirten, wie es auch vor Corona der Fall war.

Bay. Verwaltungsgerichtshof kippt vorl. Bewirtungszeiten