GEMA: Beendigung der Kulanzregelung für Corona-Gutschriften

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Die GEMA hat uns leider über die Beendigung der Kulanzregelung für die Corona-Gutschriften bei behördlich angeordneten Schließungen informiert.


Wir möchten euch mit diesem Newsletter die Informationen 1:1 weiter reichen.

Schreiben der GEMA für euch zur Info:

Nach langen und an die Substanz gehenden Monaten der Pandemie gewinnen endlich Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bei sinkenden Inzidenzwerten und mit fortschreitender Impfung der Bevölkerung konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück.

Die GEMA, als auch wir alle, hoffen, dass die Musik möglichst schnell und flächendeckend wieder in den öffentlichen Raum zurückkehrt.
Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe wieder für Publikum öffnen können, als auch unsere Urheberinnen und Urheber, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt werden kann.

Viele Betriebe waren  über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Die flächendeckende Absagen von Musikveranstaltungen und die Schließung kultureller Einrichtungen bedeutete für viele Musikschaffende eine unmittelbare Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Dennoch haben wir (die GEMA) seit Beginn der Pandemie im März 2020 unseren Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem wir die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben haben.

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beenden wir (die GEMA) nun die bisher geltenden Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31.Mai.2021.
Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 01.Juni 2021 inklusive der hiermit verbundenen Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.

 

 

Was bedeutet das für euch:

Bitte reicht alle Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01.Januar 2021 bis 31.Mai 2021 betreffen, bis spätestens 10.Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal ein!
Ab dem 11.Juni 2021 endet die Möglichkeit Gutschriften von der GEMA für das Jahr 2021 zu erhalten!!

 

 

Was passiert, wenn noch keine Öffnung möglich ist:

Wenn euer Betrieb aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III hat, könnt ihr euch an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden.

Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, wird die GEMA prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.

 

 

Weiterführende Infos:


Alle weiterführenden Informationen, sowie FAQs kkönnt ihr euch bei der GEMA auch online unter folgendem Link abrufen:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen/ 

GEMA: Beendigung der Kulanzregelung für Corona-Gutschriften