Schreiben der GEMA für euch zur Info:
Nach langen und an die Substanz gehenden Monaten der Pandemie gewinnen endlich Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bei sinkenden Inzidenzwerten und mit fortschreitender Impfung der Bevölkerung konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück.
Die GEMA, als auch wir alle, hoffen, dass die Musik möglichst schnell und flächendeckend wieder in den öffentlichen Raum zurückkehrt.
Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe wieder für Publikum öffnen können, als auch unsere Urheberinnen und Urheber, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt werden kann.
Viele Betriebe waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Die flächendeckende Absagen von Musikveranstaltungen und die Schließung kultureller Einrichtungen bedeutete für viele Musikschaffende eine unmittelbare Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Dennoch haben wir (die GEMA) seit Beginn der Pandemie im März 2020 unseren Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem wir die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben haben.
Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beenden wir (die GEMA) nun die bisher geltenden Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31.Mai.2021.
Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 01.Juni 2021 inklusive der hiermit verbundenen Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.