Aktuelle Infos Zu KuG, Corona-Testpflicht & Infektionsschutzmaßn.Verordnung

Bundesregierung verlängert Sonderregelungen bei der Kurzarbeit

 

Die Fristen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden um drei Monate, vom 31. März 2021 auf den 30. Juni 2021, verlängert, um den betroffenen Betrieben und deren Beschäftigten Planungssicherheit zu geben und durch einen einfacheren Zugang zum Kurzarbeitergeld Arbeitslosigkeit weiterhin möglichst zu vermeiden.
Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Verkündung und noch vor dem 1. April 2021 in Kraft getreten.
  • Die bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld hinsichtlich des Mindesterfordernisses für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten und des Verzichts auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden gelten auch für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 [bisher: 31. März 2021] Kurzarbeit eingeführt haben. 
  • Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Zeitarbeiter bis zum 31. Dezember 2021 gilt auch für Verleihbetriebe, die bis zum 30. Juni 2021 [bisher: 31. März 2021] Kurzarbeit eingeführt haben.
 
 

Mögliche Corona-Testpflicht für Unternehmen

Die Bundesregierung hat Unternehmerinnen und Unternehmer in die Pflicht genommen, das Angebot für Corona-Tests für Mitarbeiter auszuweiten.
Eine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen konnte bisher dadurch verhindert werden, dass sich die Wirtschaftsverbände dazu verpflichtet haben, die Unternehmen zur Ausweitung ihres Testangebots auf freiwilliger Basis aufzurufen. Es wurde bereits sehr deutlich kommuniziert, dass bei einer nicht ausreichenden Testquote in den Unternehmen diese Regelung zur gesetzlichen Verpflichtung wird.

 

 

Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung


Unter anderem werden die ursprünglich ab dem 22. März 2021 vorgesehenen möglichen Öffnungsschritte auf frühestens 12. April 2021 verschoben. Außerdem soll es ab diesem Zeitpunkt befristete Pilotversuche geben, bestimmte Einrichtungen – beispielsweise des Kulturbetriebs – auszuwählen, um unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Wirksamkeit von umfassenden Testkonzepten zu untersuchen.

Eines dieser Testkonzepte wird seit dem 03.April 2021 in den „Ritter von Kempinski“ Privathotels  für sicheres touristisches Reisen getestet. Das von der Staatskanzlei und dem Wirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt gegenüber dem Landkreis Mansfeld-Südharz genehmigte Modellprojekt hat das Ziel nachzuweisen, dass unter wissenschaftlich abgeleiteten Voraussetzungen sicheres touristisches Reisen umsetzbar ist und damit touristische Betriebe zukünftig wieder öffnen können. 
Lest dazu auch den Beitrag von www.tageskarte.io 
Wir werden das Thema weiter beobachten und euch über interessante Neuerungen und Erkenntnisse informieren.

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