laut §8 des Gaststättengesetz (GastG) ist es möglich, dass die Betriebserlaubnis erlöscht, sofern der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird. Seht dazu auch den genauen Gesetzeswortlaut:
§8 Erlöschen der Erlaubnis
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/GastG.pdf