Informationen zur finanziellen Soforthilfe

Der BVGG informiert

Informationen zur finanziellen Soforthilfe
zum Schwerpunkt Corona


In den folgenden Ländern ansässige Selbständige können ab sofort einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellen. Die Sofortprogramme sollen gewerblichen Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle finanzielle Hilfe leisten.

Weiter hat die Bundesregierung ein Hilfsprogramm aufgesetzt, um kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in der Corona-Krise zu unterstützen. Dabei geht es um unbü-rokratisch zu gewährende Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Folgende Zuschüsse sind vorgesehen:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
  • Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden

In Baden-Württemberg ansässige Selbständige können seit dem 25.03.2020 einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellen.

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch einen Zuschuss unterstützt werden. Es handelt sich um finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

Der Antrag kann online schnell ausgefüllt heruntergeladen werden unter:
Antrag auf Soforthilfe Corona

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und als Scan (pdf-Datei) über das Online-Portal https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

In Bayern ansässige Selbständige können ab sofort einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellen. Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfe-Programm für durch die CoronaKrise in ihrer Existenz bedrohte gewerbliche Betriebe eingerichtet. Es handelt sich hierbei um finanzielle Beihilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Der Antrag kann online schnell ausgefüllt und heruntergeladen werden unter:
Antrag auf Soforthilfe im Rahmen der Corona-Krise

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und entweder

  • per E-Mail als Scan oder Foto (JPG-Datei)
  • per Post an die für Sie örtlich zuständige Bewilligungsbehörde senden.

Die zuständige Bewilligungsbehörde und weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Der Senat wird Überbrückungskredite mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereitstellen.

Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen, wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z. B. Clubs) Zugang erhalten. Die restlichen Maßnahmen decken sich mit den Bundesmaßnahmen. Freiberufler werden nicht explizit erwähnt.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.berlin.de/sen/web/corona/#soforthilfe

Es handelt sich um finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Höhe der Förderung ist Mitarbeiter- und Schadensabhängig:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR

Antrag auf Soforthilfe im Rahmen des Sofortprogramms des Landes Brandenburg

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mittels einen der folgenden Wege versenden:

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Bereich 60
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam

Beizufügen sind außerdem folgende Nachweise:

  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder eine Finanzamtsbestätigung
  • eine Kopie des Personalausweises.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Das Land Bremen hat ein Soforthilfeprogramm für durch die Corona-Krise existenzbedrohte gewerbliche Betriebe eingerichtet.

Es handelt sich um finanzielle Beihilfen für bestehende Liquiditätsengpässe, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Höhe beträgt bis zu EUR 5.000,00 bzw. in begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro.

Gefördert werden:

  • Ausgaben für laufende Belastungen wie z.B. Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können
  • Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können

Berücksichtigt werden können Kosten, die ab dem 01.03.2020 entstanden sind, für eine Laufzeit von maximal drei Monaten.

Der Antrag kann online schnell ausgefüllt heruntergeladen werden unter:
Antrag auf Gewährung eines Liquiditätszuschusses des Förderprogramms zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail als Scan oder Foto (jpeg-Datei) an die E-Mail-Adresse

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

Zum Stand 26.03.2020 arbeitet die IFB Hamburg noch an den Antragsformularen.

Alle weiteren Informationen, Unterstützungen bzgl Corona und auch die Antragsformulare sobald vorhanden können unter folgenden Link herunter geladen werden:

https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

Neben der Corona-Soforthilfe unterstützt das Land Hessen die Unternehmen in dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Von Donnerstag, 26. März, an können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmern kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

Alle weiteren Informationen, Unterstützungen bzgl Corona und auch die Antragsformulare sobald vorhanden können unter folgenden Link herunter geladen werden:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/hinweise-fuer-unternehmen-und-beschaeftigte

https://rp-kassel.hessen.de/suche

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.

Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin

Quelle:
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe

Das Land schließt sich den obigen Maßnahmen weitestgehend an, mit eigenen Fonds und Nothilfen. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung. Über die NBank wird gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet – ohne Beteiligung einer Hausbank. Spezifisch für Freiberufler soll ein sechsmonatiges Landesprogramm als Zuschussförderung von voraussichtlich 100 Mio. Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugutekommen soll dieser Liquiditätszuschuss neben Kleinstunternehmen auch Familienbetrieben. Die Förderhöhe beträgt voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen und wird als einmaliger Zuschuss gewährt.

Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise
  • haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
  • Oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
  • Oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.

Das Antragsformular wird am Freitag 27.03.2020 auf www.wirtschaft.nrw/corona zur Verfügung gestellt

Quelle:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-fuer-kleinbetriebe-freiberufler-und-solo-selbststaendige
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Hier gibt es noch nicht angelaufene Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie z. B. über die Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz und Bürgschaftsbank des Landes Rheinland-Pfalz. So beispielsweise Betriebsmittelkredite und Bürgschaften. Betroffene können eine Anpassung der Vorauszahlungen, Stundung von Ertragssteuern, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen erwirken – für die zuständigen Finanzämter gilt ein großer Ermessensspielraum.

Weitere Informationen können dem folgenden Link entnommen werden:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Die saarländische Landesregierung erweitert ihr Maßnahmenpaket, um saarländischen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Neben steuerlichen Hilfestellungen wird es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer geben, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Kleine Unternehmen und Selbstständige können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung.

Es handelt sich um finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Der Antrag kann online schnell ausgefüllt heruntergeladen werden unter:

Antrag auf Kleinunternehmer-Soforthilfe im Rahmen der Corona-Krise

Den ausgefüllten Antrag müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und entweder

  • per E-Mail als Scan oder Foto (JPG-Datei) an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
  • ausnahmsweise per Post an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr „Soforthilfe“

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
senden.

Beizufügen ist außerdem eine Kopie der Gewerbeanmeldung.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.saarland.de/254042.htm

Der Freistaat bietet ein KMU-Sonderprogramm – explizit auch für Freiberufler – an, das momentan noch ausgearbeitet wird. Es ist von zinslosen Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro die Rede. Hier ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank der wichtigste Ansprechpartner.

Anbei das Antragsformular zur Corona Soforthilfe der Sächsichschen Aufbaubank.

Des Weiteren hat der Freistaat ähnliche Instrumente wie der Bund gewählt, über Steuererleichterungen bis hin zum Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Quelle: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

KMU können neben zinslosen Steuerstundungen, durch die Förderbanken, die Kredit-Angebote wahrnehmen.

Den Antrag auf Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/corona/antrag_soforthilfe.pdf

Dieser muss per Mail an soforthilfezuschuss@ib-sh.de gesendet werden.

Quelle:
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Das Land Thüringen gewährt Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist, Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Höhe der Förderung ist Abhängig von der Beschäftigtenanzahl inkl- Inhaber

  •  1 – 5 Personen -> 5.000 EUR
  • 6 – 10 Personen -> 10.000 EUR
  • 11 – 25 Personen -> 20.000 EUR
  • 26 – 50 Personen -> 30.000 EUR

Der Antrag nebst De-minimis-Erklärung kann online schnell ausgefüllt heruntergeladen werden unter: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck

Den ausgefüllten Antrag und die De-minimis-Erklärung müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und entweder

  • per E-Mail als Scan oder Foto (jpeg-Datei) an die zuständige HWK, oder
  • per Post an die 

Thüringer Aufbauban
 Gorkistrasse 9
99084 Erfurt
senden.

Die zuständige HWK nebst E-Mail-Adresse und weitere Informationen finden Sie unter dem oben angegebenen Link.

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