Mindestlohn für Gebäudereiniger ab Oktober 13 €

Aufgrund der bevorstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerks den eigentlich noch bis Jahresende laufenden Tarifvertrag mit der IGBCE neu verhandelt. In der untersten Lohngruppe steigt demnach der Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 auf 13 Euro, was einer Erhöhung um 12,55 % entspricht.
Ab 1. Januar 2024 wurde eine weitere Lohnerhöhung auf 13,50 Euro vereinbart.
Es ist davon auszugehen, dass der Tarifvertrag ab Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden wird. Die Tariflöhne in der Gebäudereinigung sind für die meisten Betriebe der Hotellerie und Gastronomie unmittelbar kostenrelevant, da sie für die outgesourcte Unterhalts- und Zimmerreinigung einschlägig sind. Das Gebäudereiniger Handwerk schließt seit etlichen Jahren nationale Mindestlohntarifverträge, die mit kurzen Unterbrechungen regelmäßig nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden.

ACHTUNG: Wenn ihr Reinigungsdienstleistungen an externe Firmen ausgesourct habt, zählt ihr weiterhin als Auftraggeber dieser Reinigungsdienstleistung. Daraus können sich für euch auch Haftungs- und Bußgeldrisiken ergeben, wenn euer Dienstleister den Branchenmindestlohn seinen Angestellten nicht zahlt.

Mindestlohn für Gebäudereiniger ab Oktober 13 €
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