Wie bereits im Newsletter 22/06 Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID angekündigt, startet am 01.Juli 2022 die neue Pflicht sich im LUCID Verpackungsregister zu registrieren, wenn man mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr/an den Kunden gibt.
Somit ist das komplette Außer-Haus-Geschäft davon betroffen, auch wenn ihr euren Gästen Speisen mitgebt, die er zwar zum Verzehr bei euch im Betrieb bestellt hat, die Reste sich jedoch einpacken lässt.
Auf der Homepage der Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister gibt es einige Erklärungsvideos, wie ihr mit den Änderungen umgehen müsst bzw. wie ihr euch im Verpackungsregister LUCID registrieren könnt.
Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID ab 01.Juli 2022