GEMA: Ergänzende Informationen zur Wiederaufnahme der Vertragsdurchführung nach Beendigung der Kulanzregelung

GEMA Logo

Der folgende Newsletter erreichte uns von der GEMA den wir euch nachfolgend 1:1 weiter reichen möchten:

Schreiben der GEMA für euch zur Info:

Vor ca. einem Monat hat die GEMA angekündigt, die bislang geltende Kulanzregelung für die Möglichkeit, Gutschriften aufgrund von behördlich bedingten Corona-Schließungen zu erhalten, zum 31. Mai 2021 auslaufen zu lassen. In diesem Rahmen hat die GEMA auch darauf hingewiesen, dass alle Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und auch keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, über kontakt@gema.de sich an die GEMA wenden können.
Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, prüfen wir, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.
Seht dazu auch unseren Newsletter Nr 21/11 auf unserer Homepage.

Die GEMA erreicht hierzu verschiedene Anfragen zu diesem Thema. Klarstellend möchte die GEMA darauf hinweisen, dass die Beendigung der Kulanzregelung grundsätzlich für sämtliche Nutzergruppen und Branchen gilt, die mit der GEMA über Lizenzverträge für öffentliche Musiknutzungen verfügen.
Dies bedeutet insbesondere, dass auch keine generellen Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen wie z.B. Discotheken, Clubs, Bars ohne Verzehrmöglichkeiten, Rotlichtbetriebe o.ä. mehr gewährt werden können, die womöglich immer noch von behördlichen Schließungen betroffen sind. Das gilt auch für die Wiederaufnahme und Durchsetzung der vertraglichen Forderungen durch die GEMA mit der Folge, dass bei einer Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen ggf. auch Maßnahmen zur Durchsetzung des Forderungsmanagements seitens der GEMA wieder getroffen werden, d.h. auch Mahnungen nach Ablauf von Fälligkeiten an Lizenznehmer versandt und rechtliche Wege beschritten werden können.

 

 

Weiterführende Infos der GEMA:

Alle weiterführenden Informationen, sowie FAQs kkönnt ihr euch bei der GEMA auch online unter folgendem Link abrufen:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen/ 

 

 

Infos des BVGG´s hierzu:

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die GEMA die Geschäfte wieder aufnimmt und wie bereits vor der Pandemie agiert.
Wenn ihr auch weiterhin euren Betrieb aufgrund der Corona-bedingten behördlichen Schließungen nicht öffnen dürft, so wendet euch bitte schnellstmöglich an die GEMA per Mail an kontakt@gema.de und bittet um Kulanzregelung – Bei Fragen hierzu helfen wir euch gerne weiter! 

GEMA: Ergänzende Informationen zur Wiederaufnahme der Vertragsdurchführung nach Beendigung der Kulanzregelung