Verlängerung von Corona-Hilfen & Kurzarbeitergeld

Verlängerung von Corona-Hilfen & Kurzarbeitergeld

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich letzten Mittwoch nach den Beratungen in der Kabinettsitzung zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen geäußert. Durch den exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen seit Ende September 2021, einigte sich die Bundesregierung auf weitere Sicherheitsmaßnahmen für die Beschäftigten, kleine und mittlere Unternehmen und Aussteller der Weihnachtsmärkte.

Das Förderungskonzept der Überbrückungshilfe III Plus für Unternehmen wird nun von Januar bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 verlängert. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt.

Die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe IV werden dazu von der Überbrückungshilfe III Plus übernommen. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.

Die Neustarthilfe für Selbständige, welche ebenfalls bis Ende März 2022 verlängert wird, beinhaltet weiterhin bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen pro Monat für Soloselbstständige, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Des Weiteren wurde eine Verlängerung der Fristen für die Antragstellung bei der Überbrückungshilfe III Plus und für die Schlussabrechnung bis spätestens 31. März 2022 beschlossen.

Unsere Empfehlung: Nehmt Kontakt zu euren Steuerberater’innen auf, um eine zeitnahe Erstattung eurer Fixkosten im Zuge der Überbrückungshilfe IV zu bentragen! 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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