Update zur Überbrückungshilfe IV
Seit dem 07.01.2022 können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden.
Die Anträge sind weiterhin über sogenannte prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater ‚innen, einzureichen.
Unternehmen, die von Corona bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, erhalten dadurch weiterhin umfassende Unterstützung. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall, einschließlich der Entscheidung über anrechnungsfähige Fixkosten, liegt weiterhin in der Hand der Bewilligungsstellen der Bundesländer.
In der Überbrückungshilfe IV sind, wie schon in der Überbrückungshilfe III Plus, alle Unternehmen mit einem Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Wie bisher können die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV findet ihr hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/aktuelles.html
Unsere Empfehlung: Nehmt zeitnah Kontakt zu euren Steuerberater ‚innen auf, um eine Erstattung eurer Fixkosten im Zuge der Überbrückungshilfe IV zu beantragen!
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie